Hinweisgeberschutzgesetz

Diese Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden
Gesetzesverstöße melden können ohne Benachteiligungen fürchten zu müssen.

Was sind meldepflichtige Verstöße:

  • Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

  • Verstöße gegen Produktsicherheit
  • Verstöße gegen den Verbraucherschutz
  • Verstöße gegen den Datenschutz
  • Verstöße gegen die Informationstechnik
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
  • Mobbing
  • Korruption

Zum Ablauf:

Sie können Ihre Meldung über folgende Kanäle an mich leiten

per Brief an:

GH2 Datenschutz
Beate Diem
Am Heuselbach 14
73529 Schwäbisch Gmünd

per Telefon: 07171 9416974

per eMail: hinweisgeber@ gh2-datenschutz.de

Bitte beschreiben Sie Ihren Hinweis ausführlich, Benennen Sie das Unternehmen, die Abteilung und falls bekannt die zuständige Person.

Dokumentierter Prozess einer Meldung:

Bestätigung der eingegangenen Meldung

Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches

Kontaktaufnahme mit dem Hinweisgeber

Ergreifung der Folgemaßnahmen

Rückmeldung an den Hinweisgeber über den Stand
der ergriffenen Folgemassnahmen

Löschung der Dokumentation 2 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.