Hinweisgeberschutzgesetz
Diese Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden
Gesetzesverstöße melden können ohne Benachteiligungen fürchten zu müssen.
Was sind meldepflichtige Verstöße:
Zum Ablauf:
Sie können Ihre Meldung über folgende Kanäle an mich leiten
per Brief an:
GH2 Datenschutz
Beate Diem
Am Heuselbach 14
73529 Schwäbisch Gmünd
per Telefon: 07171 9416974
per eMail: hinweisgeber@ gh2-datenschutz.de
Bitte beschreiben Sie Ihren Hinweis ausführlich, Benennen Sie das Unternehmen, die Abteilung und falls bekannt die zuständige Person.
Dokumentierter Prozess einer Meldung:
Bestätigung der eingegangenen Meldung
Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches
Kontaktaufnahme mit dem Hinweisgeber
Ergreifung der Folgemaßnahmen
Rückmeldung an den Hinweisgeber über den Stand
der ergriffenen Folgemassnahmen
Löschung der Dokumentation 2 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.